TB Two Build Ltd.Stand: Februar 2026
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen TB Two Build Ltd. (nachfolgend „Agentur“ oder „wir“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
1.2Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.1Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit.
2.2Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Agentur schriftlich (E-Mail ausreichend) annimmt oder wenn die Agentur den Auftrag schriftlich bestätigt.
2.3Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3.1Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich der High-End-Architekturvisualisierung, insbesondere 3D-Renderings, Animationen, 360°-Rundgänge und VR-Erlebnisse.
3.2Gestaltungsfreiheit: Soweit der Kunde keine spezifischen schriftlichen Vorgaben hinsichtlich Design, Stil oder Details macht, besteht für die Agentur Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Ausrichtung (z. B. „Geschmack“) sind ausgeschlossen, sofern sich die Agentur an die technischen Vorgaben gehalten hat.
3.3Korrekturschleifen (Revisionen): Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, beinhaltet der vereinbarte Preis zwei (2) Korrekturrunden pro Bild/Video. Diese Revisionen beziehen sich auf Anpassungen innerhalb des ursprünglichen Projektumfangs.
3.4Änderungen, die zu einer wesentlichen Abweichung vom ursprünglichen Briefing führen (z. B. Änderung des Kamerawinkels, Änderung der Geometrie des Gebäudes nach der Modellierung, vollständige Änderung der Lichtstimmung), gelten nicht als Standard-Revision, sondern werden als „Autorenkorrektur“ nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.1Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen (z. B. CAD-Pläne, 3D-Modelle, Materiallisten, Moodboards) rechtzeitig und in einem geeigneten Dateiformat zur Verfügung zu stellen.
4.2Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung der bereitgestellten Unterlagen berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Materialien entstehen.
4.3Verzögerungen, die durch verspätete Bereitstellung notwendiger Unterlagen durch den Kunden entstehen, verlängern die Lieferfristen der Agentur automatisch angemessen.
5.1Das Urheberrecht an allen erstellten Werken (Renderings, Videos, Daten) verbleibt bei der Agentur.
5.2Rechteübertragung: Mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Endergebnissen für den vereinbarten Zweck (z. B. Marketing, Vertrieb, Webseite).
5.3Die Herausgabe von offenen Quelldateien (z. B. 3ds Max-Dateien, Unreal Engine Projekte) ist nicht Vertragsbestandteil, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wurde.
5.4Eigenwerbung: Die Agentur behält sich das Recht vor, die erstellten Werke für eigene Werbezwecke (z. B. Webseite, Social Media, Portfolio, Showreel) zu nutzen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich eine Sperrfrist (z. B. bis zum offiziellen Vertriebsstart eines Immobilienprojekts) vereinbart hat.
6.1Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern anwendbar).
6.2Zahlungsplan: Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
7.1Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
7.2Die Agentur haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder durch den Kunden zu vertretene Gründe (z. B. verspätetes Feedback, Änderungen am Briefing) entstehen.
7.3Gerät der Kunde mit der Abnahme der Leistung oder eines Meilensteins (z. B. Feedback zu einem Entwurf) mehr als 10 Werktage in Verzug, ist die Agentur berechtigt, eine Zwischenrechnung für die bereits erbrachten Leistungen zu stellen.
8.1Der Kunde hat die gelieferten Werke (Entwürfe und Reinzeichnungen) unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
8.2Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde der Agentur nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich Mängel anzeigt. Die Nutzung der Visualisierungen für öffentliche Marketingzwecke gilt automatisch als Abnahme.
8.3Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist zweimal nachzubessern (Nacherfüllung), bevor der Kunde weitere Rechte geltend machen kann.
9.1Die Agentur haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder indirekte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.1Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit vom Kunden bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
11.1Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Republik Zypern. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
11.3Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur in Larnaca, Zypern.
11.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.